Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 ZB 07.2329 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zweitwohnungsteuer; gewerbliche Ferienwohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97
Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und …
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 ZB 07.2329
Denn damit wird die bisherige Nutzung nicht aufgegeben, was indes Voraussetzung einer Nutzungsänderung wäre (BVerwG vom 29.10.1998 BayVBl 1999, 440/441). - VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Zweitwohnungssteuer und Fremdenverkehrsdienstbarkeit
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 ZB 07.2329
Es setzt nur die tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis voraus, so dass auch Zweitwohnungsinhaber ist, wer eine Wohnung leerstehen lässt (vgl. Urteile des Senats vom 29.5.2008 Az. 4 B 07.641, vom 5.3.2008 Az. 4 BV 07.2044 m.w.N. auf die Rechtsprechung des BVerwG). - VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Zweitwohnungssteuer; mehrjähriger Leerstand/Eigennutzungsmöglichkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 ZB 07.2329
Es setzt nur die tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis voraus, so dass auch Zweitwohnungsinhaber ist, wer eine Wohnung leerstehen lässt (vgl. Urteile des Senats vom 29.5.2008 Az. 4 B 07.641, vom 5.3.2008 Az. 4 BV 07.2044 m.w.N. auf die Rechtsprechung des BVerwG).
- VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1652
Zweitwohnungssteuerpflicht und Möglichkeit der Eigennutzung
Auch wer eine Wohnung inne hat und diese beispielsweise leer stehen lässt, ist zweitwohnungsteuerpflichtig, weil Zeiten des Wohnungsleerstandes grundsätzlich den Zeiten des Vorhaltens der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf zuzurechnen sind (…vgl. BVerwG vom 27.10.2004, Az. 10 C 2/04, NVwZ 2005, S. 828 ff.; BayVGH vom 18.12.2008, Az. 4 ZB 07.2329 in juris m.w.N. zur Rechtsprechung des Senats). - VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1604
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Lage der Zweitwohnung im selben Feriengebiet …
Auch wer eine Wohnung inne hat und diese beispielsweise leer stehen lässt, ist zweitwohnungsteuerpflichtig, weil Zeiten des Wohnungsleerstandes grundsätzlich den Zeiten des Vorhaltens der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf zuzurechnen sind (…vgl. BVerwG vom 27.10.2004, Az. 10 C 2/04, NVwZ 2005, S. 828 ff.; BayVGH vom 18.12.2008, Az. 4 ZB 07.2329 in juris m.w.N. zur Rechtsprechung des Senats). - VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 CS 10.3164
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Eigennutzungsmöglichkeit; Vermietungsagentur
Auch wer eine Wohnung inne hat und diese leer stehen lässt, ist zweitwohnungsteuerpflichtig, weil Zeiten des Wohnungsleerstandes grundsätzlich den Zeiten des Vorhaltens der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf zuzurechnen sind (vgl. BVerwG vom 27.10.2004 NVwZ 2005, 828 und vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165/170; BayVGH vom 18.11.2009 Az. 4 B 08.1652 und vom 18.12.2008, Az. 4 ZB 07.2329 jeweils in juris).